Mitgliederversammlung und Informationsveranstaltung der DEG

2009 in Braunschweig



Am 7.2.2009 fand die jährliche Jahreshauptversammlung der DEG in Braunschweig im Hotel Starenkasten statt. Die 1. Vorsitzende, Frau Heide Schwick, begrüßte die Anwesenden und verlas das Protokoll des Vorjahres und die Tagesordnung. In einer Schweigeminute wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht. Nach dem Kassenbericht von Herrn Hartmut Domagala und dem Prüfbericht von Frau Martina Fuchs und Frau Ingrid Braun, wurde der Vorstand entlastet.

erffönung

Frau Schwick bat die Anwesenden und alle Mitglieder der DEG um personelle Unterstützung des Vorstandes, da sonst die Vereinsarbeit bald nicht mehr zu schaffen ist. Interessierte wenden sich bitte direkt an die Vereinsvorsitzende.


Wickel

Anschließend führte Diplom Pflegewirtin cand. Margrit Selle ein paar Auflagen und Wickel vor. Bei den Auflagen werden feuchte Tücher mit Zusätzen auf die zu behandelnde Körperregion gebracht. Dazu wird ein dünnes Geschirrtuch mit dem Zusatz bestrichen, wie ein Päckchen zusammengefaltet und
ein dickeres Tuch darüber gelegt. Als Zusätze kommen ätherische Öle wie Eukalyptus, Thymian, Pfefferminze, Fichtennadeln u. ä., heilende Salben, Quark, gekochte Kartoffeln, Kohl, Zwiebeln, Schweineschmalz, Zitronen, Johannisbeeren usw. in Frage.

Die Quarkauflage beispielsweise wird bei Bronchitis angewandt. Sie wirkt Blutgefäß verengend, abschwellend und entzündungshemmend. Die im Quark enthaltenen Milchsäurebakterien verflüssigen den Schleim und begünstigen den Abtransport. Bei Halsentzündungen und Bronchitis kann auch eine Auflage mit Zitronenscheiben helfen. Sie hat eine kühlende Wirkung und wirkt entzündungsableitend. Ein Brustwickel wirkt gegen Verschleimung, Schlafstörung und Nervosität. Er darf nicht bei Fieber oder einer Bauchspeicheldrüsenentzündung angewandt werden. Feuchtwarme Umschläge um den Thorax fördern die Durchblutung und wirken entspannend. Die Wassertemperatur sollte ca. 40 - 50 ° betragen. Als Zusätze kommen z.B. Kräuter oder Zitronenscheiben in Frage. Ein Zwiebelwickel wirkt schmerzlindernd und kann bei Husten mit zähem Schleim und einer beginnenden Erkältung angewendet werden. Die Wickel und Auflagen sollten nicht länger als 20 - 30 Minuten drauf bleiben. Anschließend sollte man 30 Min. nachruhen, da der Kreislauf belastet wird. Kalte Auflagen wirken abschwellend und sollen öfter ausgewechselt werden, da sie schnell erwärmen. Die heiße Rolle kann in jeder Altersstufe und unabhängig vom Krankheitsbild und dem Stadium der Erkrankung angewandt werden. Sie fördert die Durchblutung, wirkt schmerzlindernd und schleimlösend. Dazu werden 2 doppelt gelegte Frotteehandtücher trichterförmig fest zusammen gerollt. Der so entstandene Trichter wird mit ca. 1 Liter kochendem Wasser getränkt. Die Rolle wird dann auf die Haut aufgetupft und beim Erkalten nach und nach abgerollt.



Danach stellte Herr Mohr den Elektroroller Ferdinand der Firma Tante Paula aus Hamburg vor. Dieser Elektroroller ist seit ca. 6 Jahren auf dem deutschen Markt und wurde bereits 25.000 Mal hauptsächlich an Personen mit Behinderung verkauft. Er ist versicherungspflichtig, ca. 22 km schnell und wiegt ohne Akku 28 kg. Es besteht keine Helmpflicht. Der normale Akku reicht ca. 15 km, der Langstreckenakku ca. 22 km weit. Der Lenker kann umgeklappt und der Sattel herausgenommen werden, so dass der Roller im Auto mitgenommen werden kann. Leider regnete es ununterbrochen, deshalb war eine Fahrvorführung im Freien leider nicht möglich.
eröffnung
Vorführung der heißen Rolle


Nach einem gemeinsamen Imbiss hielt Frau Dr. Ulrike Fondahl, Fachärztin für Ernährung, Innere- und Sozialmedizin und Leiterin des MDK Braunschweig einen Vortrag über die Struktur, Organisation und Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Der MDK ist der sozialmedizinische Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Er besteht seit 1989 und ist aus dem vertrauensärztlichen Dienst hervorgegangen. Seit 1995, mit dem Inkrafttreten des SGB XI, ist er auch für die Durchführung von Pflegegutachten zuständig. Die Träger sind die Landesverbände der Ersatz-, Orts-, Betriebs- und Innungskassen, deren Versicherte den MDK durch eine Umlage finanzieren. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (In den neuen Bundesländern ist der MDK ein eingetragener Verein). Zu den insgesamt fast 7.000 Beschäftigten zählen neben den Ärzten und Pflegekräften auch andere Heilberufe, Wirtschaftsdienste und Verwaltungsangestellte. In Niedersachsen und Bremen gibt es insgesamt 14 Standorte. Pneumologen gibt es in Bremen und Osnabrück.

Zu den Aufgaben des MDK's gehören (nach SGB V, Kapitel 9, § 275 ff) die Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang von Leistungen und die Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung (z.B. Krankenhausrechnung). Ebenso gehören die Prüfung von Vorsorge- und Rehamaßnahmen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit), die Bewilligung für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Auslandsbehandlung und Zahnersatz zu den Aufgaben. Bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben sind die Ärzte nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen (SGB V, § 275 / 5). Begutachtungen können nach Aktenlage oder durch körperliche Untersuchungen erfolgen.
erffönung
Aufmerksame Zuhörer, Ehepaar Ehlert

Für die Bewilligung einer Reha-Maßnahme sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien vom 1.4.2004) und die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation vom Oktober 2005 (§§ 23, 24, 40, 41 SGB V) maßgebend.


Das bedeutet:


Die Krankenkasse ist zuständig, wenn kein anderer Träger vorhanden ist (z.B. bei Rentnern). Sie bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung. Sie entscheidet auf Grund des Antrages des Versicherten, der Verordnung des Vertragsarztes, der Empfehlung des MDK`s und ev. weiterer Unterlagen. Eine Ablehnung wird begründet. Die Kasse ist verpflichtet, die Notwendigkeit von Leistungen zur Rehabilitation auf Grundlage der Begutachtungsrichtlinie prüfen zu lassen. Bei der Entscheidung soll den "berechtigten" Wünschen des Versicherten (z. B. Wahl der Reha-Einrichtung) entsprochen werden. Nach Aussage von Frau Dr. Fondahl ist eine "Rehabilitationsmaßnahme erst dann notwendig, wenn über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist". Zu den Voraussetzungen für eine Reha gehören die medizinische Indikation, die Rehabedürftigkeit, die Rehafähigkeit und eine günstige Rehaprognose auf der Grundlage realistischer Ziele in einem Zeitrahmen (Dauer einer Reha normalerweise 3 Wochen). Eine Rehabedürftigkeit ist gegeben, wenn nicht nur vorübergehende, alltagsrelevante Beeinträchtigungen bereits bestehen oder entstehen können. Zu diesen Beeinträchtigungen zählen u .a. die Kommunikation, die Mobilität und die Selbstversorgung im häuslichen Umfeld. Zur Rehafähigkeit zählen die Motivation und die Belastbarkeit des Patienten (er muss eine Reha durchstehen können) sowie eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage zum Rehaziel (es muss erreichbar sein). Eine Reha soll heilen, weitere Krankheitsfolgen oder bei chronischer Erkrankung eine Verschlimmerung vermeiden. Gewährt wird eine Reha in der Regel alle 4 Jahre. Bei einer medizinisch notwendigen Begründung kann allerdings eine Reha auch früher erfolgen.

Der MDK spielt aber nicht nur bei der Rehabilitation sondern auch bei der Pflegeversicherung eine Rolle. Für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüft. Wenn diese erfüllt sind, wird der MDK mit der Begutachtung beauftragt. Diese Begutachtung soll innerhalb von 4 Wochen zuhause oder im Pflegeheim erfolgen. Die Prüfung kann durch Ärzte oder Pflegekräfte erfolgen und basiert auf zeitlichen Richtwerten für alltägliche Verrichtungen, wie beispielsweise Waschen, Anziehen, Nahrungsaufnahme, usw. Der MDK leitet sein Gutachten dann mit der Empfehlung oder Ablehnung einer Pflegestufe an die Pflegekasse weiter. Diese informiert den Patienten und berät über mögliche Leistungen.
Frau Dr. Fonda

Im Jahre 2007 wurden über 1 Million Begutachtungen zur ambulanten Pflege und über 300 000 zu einer stationären Pflege vom MDK erstellt, allein in Niedersachsen wurden 2008 ca. 350.00 Pflegegutachten erstellt. Zu den Begutachtungen gehören Erst-, Höherstufungs-, Wiederholungs- und Widerspruchsgutachten, wobei nur ca. 7 % der Gutachten Widersprüche sind.
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, die vollstationär Pflege, außerdem Pflegevertretung und Kurzzeitpflege, Teilstationäre Tages- und Nachtpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Zuschuss für eine behindertengerechtes Bad), Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen und Pflegehilfsmittel.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1.7.2008 werden die Leistungen bis 2012 schrittweise erhöht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung und Pflegezeit für Angehörige. Der Betreuungsbedarf für psychisch kranke Menschen wurde erhöht und die Kontrollen in Pflegeheimen werden verstärkt.
Nach einigen Fragen aus dem Publikum beendete Frau Dr. Fondahl ihren interessanten Vortrag.
Auditorium

Danach schloss Frau Schwick die Veranstaltung und wünschte allen Teilnehmern eine gute Heimreise.

Brigitte Sakuth
Quellen: Margrit Selle, Dr. Fondahl